Rissprotokolle

Kerndokument der Beweissicherung

Das Rissprotokoll bildet das Kerndokument der Beweissicherung. Es dient dazu, den Zustand einer Liegenschaft im nahen Umfeld einer Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten festzuhalten. Da sich im Schadenfall der ursprüngliche Zustand nicht mehr feststellen lässt, kommt dieser vorsorglichen Dokumentation hohe Bedeutung zu.

Normiertes Verfahren, bewährte Methodik

Das Rissprotokoll erfasst bei Steiger Baucontrol eine erfahrene Fachperson mit bautechnischer Ausbildung. Die Aufnahme erfolgt nach Norm VSS 40 312, «Erschütterungen, Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude».

Festgehalten werden Risse, die aus einem Meter Distanz ohne Hilfsmittel sichtbar sind, aber auch andere Abweichungen zum Normalzustand, wie Abplatzungen, Feuchtstellen oder Verfärbungen. Mit Ausnahme einer Lampe und allenfalls eines Rissmeters kommen keine wesentlichen Hilfsmittel zum Einsatz. Einrichtungsgegenstände verbleiben an ihrem Ort. 

Rissprotokoll - Steiger Baucontrol

Im Rissprotokoll werden Risse, aber auch andere Abweichungen zum Normalzustand, wie Abplatzungen, Feuchtstellen oder Verfärbungen festgehalten.

Aussagekräftige Wortprotokolle 

Steiger Baucontrol erstellt die Rissprotokolle grundsätzlich als textbasierte Wortprotokolle. Die textbasierte Beschreibung erweist sich im Schadenfall als aussagekräftiger und zweifelsfreier als reine Fotodokumentationen.

Ergänzend dienen ausgewählte Fotos dazu, den Zustand der Umgebung, von Vorplätzen und Strassen sowie ausgewählte, typische Schadensbilder zu dokumentieren.

Das ausgefertigte Rissprotokoll der Erstaufnahme wird den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften zugänglich gemacht. Gleichzeitig wird ihnen mitgeteilt, wie die Kommunikation während der Bauausführung organisiert ist, beispielsweise wo und wie sie allenfalls festgestellte Schäden melden können.

Entsprechende Meldungen erlauben den Bauverantwortlichen, Sofortmassnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden. Sie spielen zudem eine wichtige Rolle, falls später Schäden zu erledigen sind. 

Kanalfernsehaufnahmen

Besteht das Risiko, dass Abwasserleitungen in der Nähe der Baugrube oder in der Umgebung Schaden nehmen könnten, ist es angezeigt, den Zustand dieser Leitungen mittels Kanalfernsehaufnahmen zu dokumentieren. Entsprechende Aufnahmen erfolgen im Sinne einer vorsorglichen Dokumentation des Zustands vor Baubeginn. Nach Bauabschluss lassen sich allfällige Veränderungen bestimmen.

Zwischen- und Schlusskontrolle 

Es kann notwendig werden, das Rissprotokoll im Rahmen einer Zwischenkontrolle zu ergänzen – beispielsweise, wenn während der Bauausführung an einer Nachbarliegenschaft Schäden auftreten, die kurzfristig zu beheben sind, oder eine Renovation einer Nachbarliegenschaft ansteht. 

Viele Bauvorhaben lassen sich ohne Auswirkungen auf die Nachbarliegenschaften abschliessen. In diesen Fällen kann der Nachbarschaft der Abschluss der Bauarbeiten kommuniziert werden mit dem Hinweis darauf, wo und bis wann allenfalls vorhandene Ansprüche an die Bauherrschaft anzumelden sind.

Werden jedoch Schäden festgestellt, dient eine Schlusskontrolle nach Bauabschluss dazu, den Umfang der Zustandsveränderungen im Vergleich zur Erstaufnahme zu dokumentieren. Diese Aufnahme erfolgt bei Steiger Baucontrol auf der Grundlage des Rissprotokolls der Erstaufnahme und in der Regel durch die gleiche Fachperson.

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